Die neue Förderung "Handwerkerbonus" kann ab 15. Juli 2024 beantragt werden.
Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. Diese Maßnahme soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Österreich haben und an der gemeldeten Adresse Handwerkerleistungen durchführen lassen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Kosten für die reine Arbeitszeit für Handwerkerleistungen von in Österreich privat genutztem Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025 angefallen sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt für das Kalenderjahr 2024 max. 2.000 € pro Person und Wohneinheit, für das Kalenderjahr 2025 max. 1.500 € pro Förderwerber sowie Wohneinheit.
Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen pro Rechnung mindestens 250 € (netto) betragen. Ein Förderantrag kann mehrere Rechnungen beinhalten. Alle Rechnungen in einem Antrag müssen sich auf ein und denselben Wohnsitz beziehen.
Wie kann der Handwerkerbonus beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at.
Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2024 (ab 1. März 2024) können bis längstens 28. Februar 2025 eingebracht werden.
Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2025 können ab 1. März 2025 und abhängig der budgetären Mittel bis längstens 28. Februar 2026 eingebracht werden.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
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