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Sie überlegen ihr Eigenheim nachhaltig & umweltschonend zu heizen?

Aktualisiert: 3. Nov. 2023

Beim Umstieg von fossilen auf umweltfreundliche Brennstoffe können Sie mit umfangreicher finanzieller Unterstützung von Bund und Land rechnen.


Aufgrund des großen Erfolges in den Vorjahren wird die Förderungsaktion „Raus aus Öl und Gas“ auch 2023 und 2024 fortgesetzt. 2023 bringt dabei vor allem deutlich höhere Förderungen für die thermische Sanierung. Die Fördersätze steigen hier von 30 auf maximal 50 Prozent. Die Summen der Sanierungspauschalen des Bundes werden zudem angehoben.


Wer wird gefördert?

  • Ein-/Zweifamilienhäuser für Private

  • Mehrgeschoßiger Wohnbau

  • Betriebe

  • Gemeinden


Was wird gefördert?


Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.


Fördersummen im Überblick:

Bundes- & Landesförderung

Sauber Heizen für Alle

bis zu 7.500 € Bundesföderung

+ 2.000 € bei Gaskesseltausch

+ 1.500 € Solarbonus

bis zu 3.000 € Landesföderung

max. 31.375 € für Pellets & Hackgut

max. 26.063 € für Scheitholzkessel

max. 22.188 € für Luftwärmepumpe

max. 32.563 € für Erdwärmepumpe

bis zu 14.000 € Förderung

für nachhaltiges Heizen

zwischen 75% und 100% Föderung

abhängig vom Einkommen

Wann muss ich den Antrag stellen?


Die Einreichung für die Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ für Private 2023/2024 verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung.


Hinweis: Registrierung muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Dadurch ist die Förderung für die nächsten 12 Monate gesichert.



Die Registrierung Ihres baureifen bzw. bereits umgesetzten Projektes erfolgt ausschließlich online. Im Zuge der Registrierung erhalten Sie den Link zu Ihrer persönlichen Antragsplattform. Sie haben ab erfolgreicher Registrierung 12 Monate Zeit den Förderungsantrag zu stellen.


Nähere Informationen und die Formulare zum Download finden sie hier:

 

1.500 € Solarbonus bei fossilem Kesseltausch


Wenn Sie im Zuge der “Raus aus Öl und Gas” Ihren fossilen Heizkessel gegen eine erneuerbare Heizung tauschen, können Sie ab sofort einen 1.500 Euro Solarbonus zusätzlich beantragen, wenn Sie beim Heizungstausch auch eine Solarwärme-Anlage installieren.



Die Förderung beträgt pro Anlage (Mindestgröße 6 m²) und wird als einmaliger Investitionskostenzuschuss ausbezahlt. Der Antrag für den Solarbonus muss gleichzeitig mit jenem für den fossilen Kesseltausch gestellt werden. Reichen Sie ein, solange noch Fördermittel vorhanden sind!

 

Sauber Heizen für Alle


Bis zu 100% Förderung für einkommensschwache Haushalte


Eigentümer von Ein- / Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern mit geringem Monatseinkommen werden beim Heizungstausch von Bund und Land besonders stark unterstützt. Privatpersonen mit Hauptwohnsitz am Projektstandort und einem niedrigen Monatseinkommen, bekommen zwischen 75 und 100 Prozent der Kosten ersetzt.


Fördervoraussetzungen & förderfähige Kosten "Sauber Heizen für alle"


Neben der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens des Haushaltes, sind für Hauseigentümer u.a. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Hauptwohnsitz am Projektstandort

  • Kein Anschluss an Nah-/Fernwärmenetz möglich

  • Ersatz eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Kohle/Koks- Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen)

  • Antragstellung vor Projektbeginn

  • Die neue Anlage muss von einem Fachbetrieb installiert werden

  • Abschluss Heizungstausch innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage


Als förderfähige Kosten gelten: Planungskosten, Kessel, Einbindung ins Heizungssystem, zentrale Heizungsregelung, Elektroinstallationen für die Heizung, Pufferspeicher, Boiler, Kaminsysteme, erforderliche bauliche Arbeiten im Bereich des Heizraums und Brennstofflagers, Gewebe-/Blechtank, Kamingutachten, Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen.


 

Zusätzlich gibt es Förderungsmittel in jedem Bundesland!



 

Bilanz 2023 Heizungstausch und thermische Sanierung


Mit Stand 30.10.2023 wurden für dieses Jahr bereits 25.718 Förderungsanträge und darüber hinaus 21.755 Registrierungen gestellt


Ab 2023 dürfen in Neubauten in Österreich keine Gasheizungen mehr errichtet werden und kaputte Öl- und Kohleheizungen nur mehr durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden.

Ab 2025 beginnt der verbindliche Tausch von besonders alten Kohle- und Ölheizungen. Das betrifft alle Öl-Heizungen die älter als Baujahr 1980 sind.


Bis 2035 müssen alle alten Kohle- und Ölheizungen in Österreich durch ein modernes, erneuerbares Heizsystem ersetzt werden.


Bis 2040 müssen alle Gasheizungen in Österreich durch ein modernes, erneuerbares Heizsystem ersetzt oder mit erneuerbarem Gas betrieben werden.


(Quelle: BMK Infothek)

 

Noch Fragen? - Gerne beraten wir Sie persönlich zum Thema Förderungen!


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